Anonym
Finanzexperte · Financer
Ein IPO ist das erstmalige öffentliche Angebot von Aktien eines Unternehmens und ihre Aufnahme in den Börsenhandel. Die Abkürzung steht für Initial Public Offering, auf Deutsch Börsengang.
Anleger können die angebotenen Aktien zeichnen oder sie nach dem Handelsstart an der Börse kaufen. Bevorstehende Emissionen finden Sie im IPO-Kalender 2026.
Bei einem Börsengang können neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung entstehen. Der Erlös fließt dann dem Unternehmen zu, etwa für Investitionen oder die Rückzahlung von Schulden. Verkaufen bestehende Aktionäre ihre Anteile, erhalten dagegen die Verkäufer das Geld.
Viele IPOs kombinieren beide Bestandteile. Der Wertpapierprospekt zeigt, wie viele neue und bestehende Aktien angeboten werden, wofür das Unternehmen neue Mittel einsetzen will und welche Altaktionäre Anteile abgeben.
Ein Börsengang beginnt lange vor dem ersten Handelstag. Das Unternehmen bereitet mit Banken und Rechtsberatern die Emission vor. Dazu gehören die Prüfung des Unternehmens, der Wertpapierprospekt und die Festlegung der Angebotsstruktur.
Häufig nennt das Unternehmen eine Preisspanne und eröffnet eine Zeichnungsfrist. Diese Merkmale sind üblich, aber nicht für jedes Angebot zwingend.
Privatanleger geben ihre Zeichnungsorder über eine Depotbank oder einen Online-Broker ab. Sie wählen die Stückzahl und meist ein Preislimit. Nicht jeder Anbieter ermöglicht jede Zeichnung, mitunter nehmen nur Konsortialbanken Orders entgegen.
Dafür benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Unser Broker Vergleich 2026 hilft bei der Auswahl. Den regulären Kauf über Depot und Handelsplatz erläutert die Anleitung Aktien kaufen für Anfänger 2026.
1. Börsengang vorbereiten
Das Unternehmen und seine Berater bestimmen die Angebotsstruktur. Dazu zählen die Zahl neuer und bestehender Aktien, die Mittelverwendung und der Handelsplatz.
2. Prospekt erstellen und prüfen lassen
Ein öffentliches Wertpapierangebot erfordert grundsätzlich einen gebilligten Prospekt, sofern keine Ausnahme greift. Er beschreibt Unternehmen, Angebot und wesentliche Risiken.
3. Aktien anbieten und Orders sammeln
Während einer möglichen Zeichnungsfrist geben Anleger Orders ab. Eine Preisspanne grenzt den voraussichtlichen Ausgabepreis ein.
4. Ausgabepreis und Zuteilung bestimmen
Emittent und federführende Bank bestimmen Preis und Zuteilung. Bei hoher Nachfrage erhalten Anleger weniger oder keine Aktien.
5. Ersten Börsenpreis feststellen
Eine Eröffnungsauktion ermittelt den ersten Börsenpreis. Er kann vom Ausgabepreis abweichen, danach beginnt der fortlaufende Handel.
Eine Zeichnung ist eine Order innerhalb des Angebotsverfahrens. Sie verschafft Ihnen keinen Anspruch auf die bestellte Aktienzahl oder einen festen Preis.
Übersteigt die Nachfrage das Angebot, ist der IPO überzeichnet. Emittent und Konsortialbank wenden die festgelegten Zuteilungsregeln an. Sie können weniger Aktien als bestellt oder keine Zuteilung erhalten. Nicht zugeteilte Orders werden vor Handelsbeginn gelöscht.
Der erste Börsenkurs entsteht später in der IPO-Auktion aus Kauf- und Verkaufsaufträgen. Er kann über oder unter dem Ausgabepreis liegen. Hohe Nachfrage garantiert keinen Kursgewinn.
Nach dem Handelsstart wird die Aktie wie andere Wertpapiere gehandelt. Zugangswege über Banken, Broker und Apps zeigt der Ratgeber Wo kann ich Aktien kaufen?.
Bei einem klassischen IPO bietet ein Unternehmen Aktien öffentlich an und lässt sie erstmals zum Börsenhandel zu. Die Papiere stammen aus einer Kapitalerhöhung, aus dem Bestand bisheriger Aktionäre oder aus beiden Quellen.
Bei einer Kapitalerhöhung entstehen neue Aktien und das Unternehmen erhält Eigenkapital. Zugleich verteilt sich der Anteil bisheriger Aktionäre auf eine größere Aktienzahl. Werden nur bestehende Aktien platziert, fließt dem Unternehmen kein neues Kapital zu. Für Anleger macht dieser Unterschied sichtbar, ob die Emission das Unternehmen finanziert oder vor allem bisherigen Eigentümern einen Verkauf ermöglicht.
Ein gemischtes Angebot verbindet beide Varianten. Anleger sollten daher prüfen, welcher Betrag in das Unternehmen fließt und in welchem Umfang Gründer oder andere Altaktionäre verkaufen. Ein großes Angebot bestehender Aktien ist nicht automatisch negativ, gehört aber in die Gesamtbewertung.
Nicht jedes neue Börsenlisting ist ein klassisches öffentliches Aktienangebot. Die Angebotsform und der Marktbereich bestimmen den Ablauf. Verlässlich sind der Prospekt und die offiziellen Angebotsunterlagen.
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Jetzt Broker vergleichen!Die Herkunft der angebotenen Aktien bestimmt, wem der Verkaufserlös zufließt. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede.
| Merkmal | Neue Aktien | Bestehende Aktien |
|---|---|---|
Herkunft | Aus einer Kapitalerhöhung | Aus dem Besitz bisheriger Aktionäre |
Verkaufserlös | Fließt dem Unternehmen zu | Fließt den verkaufenden Aktionären zu |
Wirkung | Stärkt das Eigenkapital, verwässert bestehende Anteile | Verändert die Eigentümerstruktur, bringt dem Unternehmen kein neues Kapital |
Ein Börsengang kann zusätzliches Eigenkapital erschließen. Mit dem Erlös neuer Aktien lassen sich Investitionen finanzieren oder Schulden reduzieren. Die Notierung schafft zudem einen öffentlichen Markt für die Anteile und kann spätere Kapitalaufnahmen erleichtern.
Anleger erhalten Zugang zu einem zuvor nicht regulär börsengehandelten Unternehmen. Eine Zeichnung ermöglicht den Einstieg zum Ausgabepreis. Ohne Zuteilung können sie die Aktie nach Handelsbeginn kaufen. Dann lässt sich ein eigenes Kauflimit setzen, allerdings kann der Kurs bereits deutlich vom Ausgabepreis abweichen.
Ein IPO bleibt eine einzelne Anlage. Entscheidend ist, ob die Aktie zu Zielen, Risikobereitschaft und Depot passt. Der Vergleich Aktien oder ETF erläutert die Unterschiede zu breit gestreuten Fonds. Eine breite Streuung kann das Risiko einzelner Fehlentwicklungen verringern, beseitigt allgemeine Marktrisiken jedoch nicht.
Neu gelistete Aktien besitzen keine längere Börsenhistorie. Der Ausgabepreis beruht auf der Bewertung im Angebotsverfahren, doch der Markt kann das Unternehmen nach Handelsbeginn anders einschätzen. Starke Kursschwankungen sind möglich.
Ein bekannter Name oder hohe Nachfrage schützt nicht vor Verlusten. Der Kurs kann unter den Ausgabepreis fallen. Einen sicheren Zeichnungsgewinn gibt es nicht.
Auch die Angebotsstruktur zählt. Verkaufen Altaktionäre viele Anteile, sollten Anleger Umfang und Bedingungen prüfen. Bei neuen Aktien ist die geplante Mittelverwendung wichtig.
Geschäftsentwicklung, Wettbewerb, Finanzierung und der Gesamtmarkt beeinflussen den Kurs. Termine finden Sie im Marktkalender 2026, aktuelle Notierungen unter Aktienkurse heute.
Öffentliche Wertpapierangebote benötigen in Deutschland grundsätzlich einen gebilligten Prospekt, sofern keine Ausnahme gilt. Die BaFin prüft, ob er die geforderten Angaben enthält sowie verständlich und widerspruchsfrei ist.
Die Billigung ist kein Gütesiegel. Die BaFin beurteilt weder die wirtschaftliche Qualität der Aktien noch die Seriosität des Emittenten. Anleger müssen Geschäftsmodell, Bewertung und Risiken selbst einordnen. Wichtig sind die Abschnitte zu Risikofaktoren, Mittelverwendung, Altaktionären und Angebotsbedingungen.
Nehmen Sie sich für den Prospekt mehr Zeit als für eine kurze Unternehmenspräsentation. Vergleichen Sie die geplante Mittelverwendung mit den beschriebenen Wachstumszielen und prüfen Sie, welche Anteilseigner verkaufen. Lesen Sie auch die Angebotsbedingungen, denn dort stehen Angaben zur Preisspanne, zum Umfang der Emission und zum Verfahren. Diese Informationen ersetzen keine eigene Bewertung, machen die Struktur des Börsengangs aber nachvollziehbar.
Ob Sie zeichnen können, hängt auch von Ihrer Depotbank ab. Nicht jeder Online-Broker nimmt an jeder Emission teil. Prüfen Sie Verfügbarkeit und Orderbedingungen rechtzeitig.
Für spätere Verkaufsgewinne gibt es keine besondere IPO-Steuer. Gewinne im Privatvermögen zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vereinfacht ergibt sich der Gewinn aus Verkaufserlös abzüglich Verkaufskosten und Anschaffungskosten.
Grundsätzlich gilt ein gesonderter Steuersatz von 25 %, hinzu kommen mögliche Zuschläge; Ausnahmen sind zu beachten. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR pro Person beziehungsweise 2.000 EUR bei gemeinsamer Veranlagung. Dies ist keine Steuerberatung.
Bei einer Zeichnung kennen Sie den späteren Börsenkurs noch nicht und haben keine Garantie auf Zuteilung. Dafür können Sie bei erfolgreicher Zuteilung zum festgelegten Ausgabepreis einsteigen. Ob dieser Preis günstig ist, zeigt sich erst durch die weitere Kursentwicklung.
Nach dem Handelsstart sehen Sie einen tatsächlich an der Börse gebildeten Kurs. Sie können eine normale Kauforder aufgeben und selbst ein Preislimit setzen. In den ersten Handelstagen können Angebot und Nachfrage den Kurs jedoch stark bewegen. Abwarten bietet außerdem Zeit, neue Mitteilungen und die erste Reaktion des Marktes einzuordnen, macht den Kauf aber nicht automatisch sicherer.
Die bessere Variante hängt nicht allein vom Zeitpunkt ab. Entscheidend sind die Bewertung, die Qualität des Unternehmens, Ihre Anlagedauer und die Rolle der Aktie im gesamten Depot. Wer planbare laufende Zahlungen stärker gewichtet, kann zusätzlich andere Anlageformen wie Anleihen prüfen. Bei Aktien können mögliche Ausschüttungen eine Rolle spielen, sind aber nicht garantiert. Wie solche Zahlungen funktionieren, erklärt der Beitrag Was ist eine Dividende?.
Ein IPO ist das erstmalige öffentliche Angebot von Aktien eines Unternehmens mit anschließender Aufnahme des Börsenhandels. Die Abkürzung steht für Initial Public Offering, auf Deutsch Börsengang.
Sie können IPO-Aktien über eine teilnehmende Depotbank oder einen Online-Broker zeichnen. Sie geben die gewünschte Stückzahl und üblicherweise ein Preislimit an, haben aber keinen Anspruch auf eine Zuteilung.
Nein, eine Zeichnung garantiert keine Aktien. Bei einer Überzeichnung können Sie nur einen Teil der bestellten Stückzahl oder gar keine Zuteilung erhalten.
Nein, der Ausgabepreis und der erste Börsenkurs sind verschiedene Preise. Der erste Börsenkurs wird später anhand der vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge in der IPO-Auktion ermittelt und kann höher oder niedriger ausfallen.
Nein, die BaFin bewertet weder die wirtschaftliche Qualität der Aktie noch die Seriosität des Emittenten. Bei der Prospektbilligung prüft sie die gesetzlich geforderten Inhalte sowie Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit.
Nein, einen sicheren Zeichnungsgewinn gibt es nicht. Der erste Börsenkurs kann unter dem Ausgabepreis liegen, und auch nach einem positiven Handelsstart sind Kursverluste möglich.
Bei neuen Aktien erhält das Unternehmen den Emissionserlös, bei bestehenden Aktien erhalten ihn die verkaufenden Aktionäre. Viele Börsengänge kombinieren beide Varianten, weshalb Anleger die Angebotsstruktur im Prospekt prüfen sollten.
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