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Finanzexperte · Financer
Kostenlose Datenkopie anfordern
Fordern Sie zunächst Ihre kostenlose SCHUFA-Datenkopie an. Laut Art. 15 DSGVO steht Ihnen einmal jährlich eine kostenlose Auskunft zu. Sie können diese online über meineSCHUFA.de beantragen oder postalisch anfordern.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 1 bis 4 Wochen. Wichtig: Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei, damit die Auskunft nicht an Dritte weitergegeben wird. Unser Ratgeber zeigt Ihnen ausführlich, wie Sie Ihre SCHUFA-Datenkopie kostenlos beantragen können.
Einträge prüfen und Fehler identifizieren
Sobald die Datenkopie vorliegt, prüfen Sie jeden einzelnen Eintrag und notieren Sie alle fehlerhaften oder fragwürdigen Punkte mit den jeweiligen Aktenzeichen:
Löschung beantragen
Kontaktieren Sie die SCHUFA und fordern Sie die Löschung der fehlerhaften Einträge. Fügen Sie Ihrem Schreiben immer einen Nachweis bei (z.B. Zahlungsbelege, Kontoauszüge), der belegt, dass der Eintrag fehlerhaft ist. Bei veralteten oder beglichenen Forderungen wenden Sie sich auch an den Gläubiger oder das zuständige Inkassobüro. Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 3 Wochen. Folgende Kontaktptionen stehen Ihnen zur Verfügung:
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann gravierende Folgen haben. Kreditanträge werden abgelehnt, die Wohnungssuche scheitert, und selbst Mobilfunkverträge bleiben unerreichbar. Seit Januar 2025 gelten jedoch neue Regeln, die es einfacher machen, SCHUFA-Einträge löschen zu lassen. Erledigte Forderungen müssen jetzt bereits nach 18 Monaten statt nach drei Jahren gelöscht werden. Und ab März 2026 stellt die SCHUFA ihr gesamtes Scoring auf ein neues, transparenteres System um.
In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren negativen SCHUFA-Eintrag löschen, welche Fristen gelten und wann Sie einen Anwalt brauchen.
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von rund 68 Millionen Verbrauchern in Deutschland. Etwa 90% aller gespeicherten Einträge sind positiv.
Ein negativer Eintrag entsteht, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden. Das wirkt sich direkt auf Ihren SCHUFA-Score aus und beeinflusst, ob Sie einen Privatkredit, eine Wohnung oder einen Vertrag bekommen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Dafür muss einer der folgenden Gründe vorliegen:
Banken und Unternehmen hinterlegen manchmal falsche Daten bei der SCHUFA. Eine bereits bezahlte Forderung kann noch als "offen" vermerkt sein oder persönliche Daten wie Name und Adresse stimmen nicht.
In diesem Fall wenden Sie sich an das meldende Unternehmen. Dieses ist verpflichtet, die Korrektur vorzunehmen. Falls Ihnen durch den fehlerhaften Eintrag ein Nachteil entstanden ist, haben Sie sogar Anspruch auf Schadensersatz. Das OLG Köln hat 2025 bestätigt, dass Verbraucher die Löschung bezahlter Einträge sofort verlangen können.
Die meisten SCHUFA-Einträge werden nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht. Es kann aber vorkommen, dass ein Eintrag trotz abgelaufener Frist bestehen bleibt. Dann haben Sie das Recht, bei der SCHUFA eine Löschung zu beantragen.
Statistiken zeigen, dass der SCHUFA fehlerhafte Daten über Verbraucher vorliegen. Unberechtigte Einträge müssen mit sofortiger Wirkung gelöscht werden. Häufige Fehlerquellen sind:
Melden Sie den unberechtigten Eintrag direkt bei der SCHUFA mit dem entsprechenden Beweis.
Bei einer titulierten Forderung hat ein Gericht den Schuldner zur Zahlung verurteilt. Diese lässt sich vorzeitig löschen, wenn Sie die Forderung beglichen und den Titel beim zuständigen Amtsgericht entfernt haben. Zudem muss der Gläubiger der Löschung zustimmen.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Speicherfristen für SCHUFA-Einträge. Die wichtigste Änderung: Forderungen werden nach Erledigung jetzt bereits nach 18 Monaten statt nach drei Jahren gelöscht. Das betrifft alle erledigten Negativmerkmale.
| SCHUFA-Eintrag | Löschfrist |
|---|---|
Fehlerhafte Einträge: | sofort nach Meldung |
Konditionsanfragen: | 12 Monate |
Kreditanfragen: | 12 Monate |
Erledigte Forderungen: | 18 Monate (vorher: 3 Jahre) |
Girokonten und Vertragsbeziehungen: | nach Auflösung des Kontos/Vertrags |
Kreditkartenkonten: | 3 Jahre nach Auflösung |
Forderungen bei Versandhäusern: | sofort nach Rückzahlung |
Daten aus Schuldnerverzeichnissen: | 3 Jahre oder vorzeitig bei Nachweis |
Restschuldbefreiung: | 6 Monate (vorher: 3 Jahre) |
Einmaliger Zahlungsverzug (100-Tage-Regel): | 18 Monate bei Zahlung innerhalb von 100 Tagen |
Das Jahr 2025 brachte grundlegende Änderungen für Verbraucher mit negativen SCHUFA-Einträgen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Wechseln Sie zu einem Bankkonto, das genauso hart arbeitet wie Sie - mit besseren Vorteilen und niedrigeren Kosten.
Zum Girokonto-Vergleich!Nicht alle negativen SCHUFA-Einträge können vor Ablauf der regulären Frist entfernt werden:
Wenn Sie über einen niedrigen SCHUFA-Score verfügen, können Sie mit gezielten Maßnahmen Ihren SCHUFA-Score verbessern. Der Score wird vierteljährlich aktualisiert, Änderungen werden also erst im nächsten Quartal sichtbar.
Es kann vorkommen, dass der Vertragspartner oder die SCHUFA die Löschung verweigert, obwohl Sie einen berechtigten Anspruch haben.
Nachdem Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen konnten, dauert es bis zu drei Monate, bis sich die Änderung in Ihrem Score widerspiegelt. In der Zwischenzeit können Sie aktiv an Ihrer Bonität arbeiten:
Wenn Sie trotz Löschung eines SCHUFA-Eintrags Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu erhalten, kann es an anderen Faktoren wie zu geringem Einkommen liegen. Für solche Fälle gibt es spezielle Kreditoptionen ohne SCHUFA.
Die Löschfristen hängen vom Eintrag ab. Seit Januar 2025 gelten neue Regeln: Erledigte Forderungen werden nach 18 Monaten gelöscht (vorher 3 Jahre). Konditionsanfragen und Kreditanfragen nach 12 Monaten. Die Restschuldbefreiung nach Insolvenz wird nach 6 Monaten entfernt. Fehlerhafte Einträge müssen sofort gelöscht werden.
Die Löschung eines fehlerhaften oder veralteten SCHUFA-Eintrags ist komplett kostenlos. Die SCHUFA ist gesetzlich dazu verpflichtet, fehlerhafte Daten zu korrigieren. Kosten entstehen nur, wenn Sie einen Anwalt beauftragen müssen, weil die Löschung verweigert wird.
Ja, seit 2025 ist das einfacher geworden. Erledigte Forderungen werden jetzt nach 18 Monaten gelöscht. Bei einmaligem Zahlungsverzug greift die 100-Tage-Regel: Wenn Sie innerhalb von 100 Tagen nach der Mahnung zahlen, wird der Eintrag ebenfalls nach 18 Monaten entfernt. Fehlerhafte und unberechtigte Einträge können sofort gelöscht werden.
Bei fehlerhaften Einträgen kontaktieren Sie direkt die SCHUFA (E-Mail: meineschufa@schufa.de, Telefon: 0611 92780). Bei veralteten oder beglichenen Forderungen wenden Sie sich an den Gläubiger oder das zuständige Inkassobüro. Halten Sie immer den notwendigen Nachweis bereit, um den Prozess zu beschleunigen.
Ab März 2026 stellt die SCHUFA auf ein neues Scoring-System um. Der neue Score basiert auf 12 klar definierten Kriterien (statt bisher rund 250 Merkmale) und verwendet eine Skala von 100 bis 999 Punkten. Zu den Kriterien zählen die Dauer bestehender Verträge, Anzahl neuer Verträge, Kreditanfragen und Negativmerkmale.
Es kann sein, dass Sie trotz gelöschtem SCHUFA-Eintrag keinen Kredit erhalten. Das liegt daran, dass Banken neben dem SCHUFA-Score auch andere Faktoren prüfen: Einkommen, bestehende Verbindlichkeiten, Beschäftigungsverhältnis und Wohnsituation. Zudem dauert es bis zu drei Monate, bis sich die Löschung im Score widerspiegelt.
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